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Verstehe ich das eigentlich richtig...

Begonnen von duffeldoffel, Mi, 3. Feb. ’10, 22:04

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stig49

Zitat von: Quacker am Fr,  5. Feb. ’10, 15:50
Und wo der ein oder andere erst bei Kinderpornografie bereit ist der staatlichen Rechtsbeugung seinen Segen zu geben, stelle ich mich neben Duke und stig49.



:welcome: in unserer interessanten Allianz.

Man kann beide Meinungen vertreten, aber eines stört mich so ein bisschen bei der Diskussion - dass hier schnell von "Diebstahl" die Rede ist, obwohl die rechtliche Bewertung sehr viel komplizierter ist und ganz bestimmt nicht über einzelne Strafrechtsparagraphen funktioniert.
Zudem wissen wir alle nicht genug über die tatsächliche Herkunft der Daten.

duffeldoffel

Zitat von: stig49 am Fr,  5. Feb. ’10, 19:24
Man kann beide Meinungen vertreten, aber eines stört mich so ein bisschen bei der Diskussion - dass hier schnell von "Diebstahl" die Rede ist, obwohl die rechtliche Bewertung sehr viel komplizierter ist und ganz bestimmt nicht über einzelne Strafrechtsparagraphen funktioniert.

Da hast Du vermutlich Recht, was die Rechtslage angeht, aber ich bitte Euch, das ist doch kein erträglicher Zustand.

Wenn die Daten geklaut wurden, dann hat das Diebstahl zu sein, dann hat man nicht nach Paragraphen Ausschau zu halten (oder welche zu erfinden nach dem Motto "Was nicht passt, wird passend gemacht"), to reverse the call, wenn man so will.

Das ist ja (sicherlich überspitzt) als würde die Merkel den Westerwelle abstechen, und dann kämen der Schäuble an und sagt, "ja, der Westerwelle ist zwar tot, und die Merkel hat ihn abgestochen, aber ob das jetzt wirklich ein Tötungsdelikt ist oder ob die Merkel das vieleicht doch durfte, das müssen wir jetzt erstmal prüfen."

Das kann doch bitte, bitte nicht angehen. In so ein System könnte man doch nun wirklich kein Vertrauen haben, ich jedenfalls nicht.

stig49

Zitat von: duffeldoffel am Fr,  5. Feb. ’10, 19:39
Das kann doch bitte, bitte nicht angehen. In so ein System könnte man doch nun wirklich kein Vertrauen haben, ich jedenfalls nicht.
Aber in welches System hat man dann mehr Vertrauen? Mit dem Schweizer hätte ich mehr Probleme, das fördert den Egoismus. Ich weiss nicht und ich wiederhole mich jetzt wohl auch - aber ich erwarte von meinem Staat dass er den Finanz-Schmarotzern (hartes Wort, I know) das Leben schwer macht.

IamNINER

Zitat von: stig49 am Fr,  5. Feb. ’10, 19:24
Zitat von: Quacker am Fr,  5. Feb. ’10, 15:50
Und wo der ein oder andere erst bei Kinderpornografie bereit ist der staatlichen Rechtsbeugung seinen Segen zu geben, stelle ich mich neben Duke und stig49.



:welcome: in unserer interessanten Allianz.

Man kann beide Meinungen vertreten, aber eines stört mich so ein bisschen bei der Diskussion - dass hier schnell von "Diebstahl" die Rede ist, obwohl die rechtliche Bewertung sehr viel komplizierter ist und ganz bestimmt nicht über einzelne Strafrechtsparagraphen funktioniert.
Zudem wissen wir alle nicht genug über die tatsächliche Herkunft der Daten.


Die Rechtslage ist ganz und gar nicht kompliziert, zumindest nicht nach Schweizer Recht...

Ich zitiere gerne nochmals das Schweizer Strafgesetzbuch:

ZitatArt. 143
1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern,
sich oder einem andern elektronisch oder in vergleichbarer
Weise gespeicherte oder übermittelte Daten beschafft, die nicht für ihn
bestimmt und gegen seinen unbefugten Zugriff besonders gesichert
sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wenn dies nicht zutrifft, deiner Meinung nach möchte ich aber eine wirklich gute Erklärung.

@Duffeldoffel: rechtlich gesehen liegt hier nicht zwingend ein Diebstahl vor, da es sich je nach Auslegung nicht um eine Sache handelt. Deshalb wurde um diese Lücke zu füllen der Artikel 143 geschaffen.

Das deutsche Strafrecht stellt den gleichen Sachverhalt übrigens auch unter Strafe:

Zitat§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt
und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der
Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder
sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

§ 202b Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für
ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder
aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht
in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2)
ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt,
verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
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IamNINER

Zitat von: stig49 am Fr,  5. Feb. ’10, 20:24
Zitat von: duffeldoffel am Fr,  5. Feb. ’10, 19:39
Das kann doch bitte, bitte nicht angehen. In so ein System könnte man doch nun wirklich kein Vertrauen haben, ich jedenfalls nicht.
Aber in welches System hat man dann mehr Vertrauen? Mit dem Schweizer hätte ich mehr Probleme, das fördert den Egoismus. Ich weiss nicht und ich wiederhole mich jetzt wohl auch - aber ich erwarte von meinem Staat dass er den Finanz-Schmarotzern (hartes Wort, I know) das Leben schwer macht.

Inwiefern fürdert das Schweizer System den Egoismus?? Von welchem System sprichst du überhaupt???
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duffeldoffel

Zitat von: stig49 am Fr,  5. Feb. ’10, 20:24
Zitat von: duffeldoffel am Fr,  5. Feb. ’10, 19:39
Das kann doch bitte, bitte nicht angehen. In so ein System könnte man doch nun wirklich kein Vertrauen haben, ich jedenfalls nicht.
Aber in welches System hat man dann mehr Vertrauen? Mit dem Schweizer hätte ich mehr Probleme, das fördert den Egoismus. Ich weiss nicht und ich wiederhole mich jetzt wohl auch - aber ich erwarte von meinem Staat dass er den Finanz-Schmarotzern (hartes Wort, I know) das Leben schwer macht.
Ich doch auch, meine Güte (und nicht nur gegen Finanzschmarotzern, durchaus kein zu hartes Wort übrigens, finde ich) - aber ich erwarte von meinem Staat, dass er saubere Methoden eines sauberen Gesetzes dafür anwendet.

Zacharry

Zitat von: stig49 am Fr,  5. Feb. ’10, 19:24



...Zudem wissen wir alle nicht genug über die tatsächliche Herkunft der Daten....


und genau das ist doch der springende punkt, ist das denn so schwer zu verstehen??? wie kannst du denn für ein verwenden einer sache sein, deren herkunft und rechtliche sicherheit du nicht kennst? wo führt das denn hin?  ???

im übrigen: die rede ist soweit ich weiss von einem ex-bankangestellten...also bei der bank nicht mehr beschäftigt. der hat die daten sicherlich nicht geschenkt bekommen und verkauft hat diese daten dem auch keiner. er ist eine privatperson, welche nun zugang zu unzähligen vertrauenswürdigen daten von unzähligen leuten hat.

kann sich noch wer an den datenskandal der telekom 2008 erinnern, wo kundendaten, also name, anschrift, telefonnummer und kundennummer "abhandengekommen" waren? was war da der aufschrei groß. im aktuellen fall hat der DVD besitzer steuerliche, finanzielle informationen über andere und verkauft diese für ein nettes sümmchen. der staat finanziert also einen dieb auch wenn man die paragraphen noch so sehr verdreht und sich irgendwelche ausflüchte zurechtschustert.das kann nicht im sinne eines rechtsstaates sein.

sorry, aber ich sehe das genau wie duffeldoffel, datenschutz macht überhaupt keinen sinn wenn er vom gesetzgeber vor allem auf diese art gebrochen wird.

zach

duffeldoffel

Zitat von: IamNINER am Fr,  5. Feb. ’10, 20:25
@Duffeldoffel: rechtlich gesehen liegt hier nicht zwingend ein Diebstahl vor, da es sich je nach Auslegung nicht um eine Sache handelt. Deshalb wurde um diese Lücke zu füllen der Artikel 143 geschaffen.
Das meine ich ja...
Geklaut ist geklaut, verdammt noch mal, in einem anständigen Gesetz hat da meiner Meinung nach nichts Auslegungssache zu sein.

IamNINER

Zitat von: duffeldoffel am Fr,  5. Feb. ’10, 20:33
Zitat von: IamNINER am Fr,  5. Feb. ’10, 20:25
@Duffeldoffel: rechtlich gesehen liegt hier nicht zwingend ein Diebstahl vor, da es sich je nach Auslegung nicht um eine Sache handelt. Deshalb wurde um diese Lücke zu füllen der Artikel 143 geschaffen.
Das meine ich ja...
Geklaut ist geklaut, verdammt noch mal, in einem anständigen Gesetz hat da meiner Meinung nach nichts Auslegungssache zu sein.

Ich bin komplett einer meinung mit dir, doch lässt mich die aussage, dass es keine Auslegung braucht etwas schmunzeln, denn als jusrist machst du das andauernd. die Artikel sind teilweise recht allgemein verfasst und müssen dann ausgelegt werden um auf einen Fall angewendet zu werden. Auslegung braucht es immer.   :cheers:

Im vorliegenden Fall gibt es aber wie erwähnt den Artikel, bei dem schlussendlich egal ist, ob die CD als Sache definiert wird. Umgangssprachlich kann also von geklautem Material gesprochen werden, rechtlich korrekt von unbefugter Datenbeschaffung.
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stig49

Zitat von: IamNINER am Fr,  5. Feb. ’10, 20:25

Die Rechtslage ist ganz und gar nicht kompliziert, zumindest nicht nach Schweizer Recht...

Ich zitiere gerne nochmals das Schweizer Strafgesetzbuch:

ZitatArt. 143
1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern,
sich oder einem andern elektronisch oder in vergleichbarer
Weise gespeicherte oder übermittelte Daten beschafft, die nicht für ihn
bestimmt und gegen seinen unbefugten Zugriff besonders gesichert
sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wenn dies nicht zutrifft, deiner Meinung nach möchte ich aber eine wirklich gute Erklärung.

@Duffeldoffel: rechtlich gesehen liegt hier nicht zwingend ein Diebstahl vor, da es sich je nach Auslegung nicht um eine Sache handelt. Deshalb wurde um diese Lücke zu füllen der Artikel 143 geschaffen.

Das deutsche Strafrecht stellt den gleichen Sachverhalt übrigens auch unter Strafe:

Zitat§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt
und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der
Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder
sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

§ 202b Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für
ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder
aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht
in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2)
ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt,
verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Ich wollte das Thema für mich ja eigentlich langsam beenden, weil alles gesagt ist, aber in dem Fall:

Da Du ja Recht studierst, weiss Du ja dass es Situationen gibt, in denen sich Rechtsgüter widersprechen und gegeneinander abgewogen werden müssen. Das ist hier der Fall - auch Strafverfolgung gehört dazu.
Nüchster Punkt: Wenn der Kauf der CD als rechtswidrig eingestuft würde, wären die Daten auch in Deutschland nicht gerichtsverwertbar. Dass die Daten damals von der Liechtenstein-CD durchaus zu Verurteilungen geführt haben, zeigt das die im Moment vorherrschende Einschätzung.
Also mit Deinem § 202c wirst Du der komplexen Sache sicherlich nicht gerecht - wenn es so einfach wäre, würden sich die ganzen Rechtsgelehrten jetzt ja wohl kaum die Hacken abdiskutieren ?

@zachary: Aber die damit Befassten kennen die Herkunft und haben die Daten auch schon stichprobenweise überprüft. Und da ich unterm Strich meine, dass wir nicht von Verbrechern regiert werden, und auch nicht von Gehirnverbrannten (obwohl man es manchmal denken könnte :)), glaube ich, dass man das alles sehr sorgfältig geprüft hat.


stig49

Zitat von: duffeldoffel am Fr,  5. Feb. ’10, 20:33
Zitat von: IamNINER am Fr,  5. Feb. ’10, 20:25
@Duffeldoffel: rechtlich gesehen liegt hier nicht zwingend ein Diebstahl vor, da es sich je nach Auslegung nicht um eine Sache handelt. Deshalb wurde um diese Lücke zu füllen der Artikel 143 geschaffen.
Das meine ich ja...
Geklaut ist geklaut, verdammt noch mal, in einem anständigen Gesetz hat da meiner Meinung nach nichts Auslegungssache zu sein.

Allerallerletzter Satz von mir: Mindestens die Hälfte der deutschen Gesetze haben Elemente, die auslegbar sind.

Zacharry

 @stig

was glaubst du denn wieso man der öffentlichkeit die details zu dieser sache vorenthällt? weil sie gesetzeskonform und astrein ist? wohl kaum.

zach

duffeldoffel

Zitat von: stig49 am Fr,  5. Feb. ’10, 20:42Nüchster Punkt: Wenn der Kauf der CD als rechtswidrig eingestuft würde, wären die Daten auch in Deutschland nicht gerichtsverwertbar. Dass die Daten damals von der Liechtenstein-CD durchaus zu Verurteilungen geführt haben, zeigt das die im Moment vorherrschende Einschätzung.
Also mit Deinem § 202c wirst Du der komplexen Sache sicherlich nicht gerecht - wenn es so einfach wäre, würden sich die ganzen Rechtsgelehrten jetzt ja wohl kaum die Hacken abdiskutieren ?

Ich meine, vorhin irgendwo gelesen zu haben, dass die Liechtenstein-CD nur verwendet werden konnte, weil der Angeklagte geständig war...

stig49

Zitat von: Zacharry am Fr,  5. Feb. ’10, 20:46
@stig

was glaubst du denn wieso man der öffentlichkeit die details zu dieser sache vorenthällt? weil sie gesetzeskonform und astrein ist? wohl kaum.

zach
Du gehst nicht auf meine Argumente ein, und kommst immer mit was Neuem. Solange der Kauf nicht über die Bühne ist, kann man doch nicht mit Details kommen. Vielleicht klappts auch gar nicht.
Danach wird es Details geben, soweit es der Informantenschutz erlaubt.
Ich beschäftige mich seit langem mit solchen Themen, und ja, manchmal gibt es die grosse böse Verschwörung. Aber eher selten.

stig49

Zitat von: duffeldoffel am Fr,  5. Feb. ’10, 20:47
Zitat von: stig49 am Fr,  5. Feb. ’10, 20:42Nüchster Punkt: Wenn der Kauf der CD als rechtswidrig eingestuft würde, wären die Daten auch in Deutschland nicht gerichtsverwertbar. Dass die Daten damals von der Liechtenstein-CD durchaus zu Verurteilungen geführt haben, zeigt das die im Moment vorherrschende Einschätzung.
Also mit Deinem § 202c wirst Du der komplexen Sache sicherlich nicht gerecht - wenn es so einfach wäre, würden sich die ganzen Rechtsgelehrten jetzt ja wohl kaum die Hacken abdiskutieren ?

Ich meine, vorhin irgendwo gelesen zu haben, dass die Liechtenstein-CD nur verwendet werden konnte, weil der Angeklagte geständig war...
Meines Wissens nach jein, aber die endgültige Klärung steht eh noch an. Interessant dazu und ganz frisch: http://www.managermagazin.de/geld/artikel/0,2828,675705,00.html (ftp://http://www.managermagazin.de/geld/artikel/0,2828,675705,00.html)

Moriarty

Zitat von: Zacharry am Do,  4. Feb. ’10, 22:03
Zitat von: Red Shadow am Do,  4. Feb. ’10, 20:37
Zitat von: Duke am Do,  4. Feb. ’10, 13:02
Die Süddeutsche schreibt, dass es sich um ca 200 Millionen Euro handeln könnte, die durch die CD ins Land zurück geholt werden können. ZWEIHUNDERT MILLIONEN EURO.

Da ist es mir, mit Verlaub, scheißegal, wenn die Infos aus einer zwielichten Quelle stammen sollten. Ob die Daten stimmen, werden die Ermittlungen ergeben. Zumwinkel war ja bei der CD aus Liechtenstein einer der Volltreffer. Wenn jetzt ein paar Volks-Schmarotzer nicht mehr ruhig schlafen können, umso besser.

Was die Datenbeschaffung angeht: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Es ist schlimm, wenn ein Staat zu solchen Mitteln greift, aber viel schlimmer ist, dass der Staat zu solchen Mitteln greifen muss.


...Sorgen habe ich erst, wenn (staatliche) Überwachungsmechanismen auf Kosten von anständigen Bürgern ausgenutzt werden. Das sehe ich in diesem Falle nicht! Der Staat hat hier auch nicht aktiv spioniert. Das sollte er auch nicht, aber die Bereitschaft solche Daten zu kaufen, ist für mich auch eine effektive Abschreckung. Nicht ohne Grund bricht jetzt die Panik bei manchen aus. Straffreiheit war einigen Leuten, die ihr Geld am Fiskus in die Schweiz oder sonst wohin brachten, erfahrungsgemäß nicht genug, wenn wir schon bei dem Thema Moral sind ::)....



da sehe ich keinen unterschied. ob der staat selber straftaten begeht und seine datenschutzgesetzte mißachtet, oder andere dafür bezahlt dies zu tun bleibt sich gleich. dazu kommt, dass die 2,5 mio euro zum zahlen der illegal erworbenen daten steuergelder sind. das heißt ich als rechtschaffender bürger finanziere eine illegale aktion. das ist nicht nur moralisch höchst verwerflich, ich glaube das selbst das rechtlich mehr als fragwürdig ist. ich gehe jeden tag arbeiten und mein einkommen wird nicht zu knapp besteuert. andere menschen schummeln sich an dieser pflicht vorbei und das kotzt mich tierisch an. aber wenn ich in einem staat lebe, der sich auf gesetze aufbaut und unzählige behörden unterhällt, diese aufrecht zu erhalten, dann ist es einfach ncht hinnehmnbar das man als staat diese gesetze nach belieben außer kraft setzt wenn einem der sinn danach steht. das führt das gesamte system ab absurdum. in den letzten jahren hat man es in deutschland andauernd mit dingen dieser art zu tun. ich erinnere nur mal an die diskussion über folter, wo sich hochrangige minister und staatsbeamte öffentlich dafür eingesetzt haben. ich halte diese entwicklung für sehr bedenktlich.

zach

Ob diese Aktion illegal wäre bzw. eine Straftat darstellt, wie gerne als Fakt dargestellt, gilt in Wahrheit als rechtlich diskutabel. Unabhängig davon, wenn du schon 2,5 Millionen Steuergelder für den Ankauf und die fragliche Moral dahinter beim Namen nennst, wie moralisch ist es denn, dass mehrere hundert Millionen Euro am Fiskus vorbei ins Ausland gebracht werden? Das ist faktisch ein immenser Betrug an rechtschaffenen Bürgern!

Und nein, für diese Verbrecher war Straffreiheit, wie seinerzeit unter Eichel garantiert, nicht einmal signifikant Anreiz genug, um das Geld aus der Schweiz oder sonst wo zurückzuholen. Das ist meiner Meinung nach asozial!

Rechtliches bzw. die Bewahrung des Rechtsstaatlichen wird im Übrigen sehr wohl kontrolliert. Dieses wichtige Organ ist die Judikative. Fakt ist momentan aber, dass diese Aktion eben nicht zweifelsfrei als Straftat oder illegal bezeichnet werden kann.

Für mich macht es auch einen Unterschied, ob der Staat aktiv oder passiv handelt. Schlimm wäre es jedenfalls, wenn rechtschaffene Bürger durch den Staat ausspioniert werden würden. Das sehe ich in diesem Fall ganz und gar nicht! Es ist auch keineswegs eine deutsche bzw. neue Dimension in Hinblick darauf, wie Staaten an Beweismittel gegen Verbrecher rankommen. Da gibt es weltweit Grauzonen (V-Männer, Informanten etc.), aber man sollte in diesem Zusammenhang meiner Ansicht nach nicht besonders in Moral baden und neue rechtsstaatliche Bedenken proklamieren. In Deutschland haben wir jedenfalls Mechanismen, die Grundgesetz und angewandtes Recht, falls nötig, relativ leicht in Einklang bringen. Insofern mache ich mir als rechtschaffener Bürger noch wenig Sorgen, zumal der aktuelle Fall eben solche nicht tangiert.

IamNINER

Zitat von: stig49 am Fr,  5. Feb. ’10, 20:42
Ich wollte das Thema für mich ja eigentlich langsam beenden, weil alles gesagt ist, aber in dem Fall:

Da Du ja Recht studierst, weiss Du ja dass es Situationen gibt, in denen sich Rechtsgüter widersprechen und gegeneinander abgewogen werden müssen. Das ist hier der Fall - auch Strafverfolgung gehört dazu.
Nüchster Punkt: Wenn der Kauf der CD als rechtswidrig eingestuft würde, wären die Daten auch in Deutschland nicht gerichtsverwertbar. Dass die Daten damals von der Liechtenstein-CD durchaus zu Verurteilungen geführt haben, zeigt das die im Moment vorherrschende Einschätzung.
Also mit Deinem § 202c wirst Du der komplexen Sache sicherlich nicht gerecht - wenn es so einfach wäre, würden sich die ganzen Rechtsgelehrten jetzt ja wohl kaum die Hacken abdiskutieren ?

Es gibt durchaus Momente, wo sich Rechtsgüter widersprechen, aber welche Rechtsgüter widersprechen sich den hier?

Ich frage mich wie jemad auf die idee kommt, dass hier ein Graubereich vorliegt.

Erstmal wir sprechen von mind 2 Taten, die als Straftat aufgefasst werden kann:

1. Die Beschaffung der Daten. sowohl nach Schweizer, wie auch Deutschem Recht ist Datenklau klar verboten, ohne irgendeine Grauzone. (Die Artikel sind weiter oben aufgelistet.)

2. Das Interesse am Kauf der Daten, ist je nach Auslegung des Wortes "Sache" hinsichtlich dessen, ob eine CD mit Daten eine Sache ist, Hehlerei.

weiterer Punkt, der oftmals diskuttiert wird: Informanten und dergleichen können straffrei ausgehen, wenn sie ein anderes Verbrechen aufdecken, und so weiter. Ich habe mich nicht durch alle Polizeigesetze durchgearbeitet, doch glaube ich, dass dies nur möglich ist, weil dies da festgehalten ist und als ausserstrafrechtlicher Rechtfertigungsgrund gilt. Ansonsten wäre es eine höchst zweifelhafte Methode.

@Red Shadow: Warum sollte ein Anleger sein Kapital aus der Schweiz abziehen und nach Deutschland zurückschaffen, wenn es um Steuervergehen geht? Es ist in keinster Weise illegal, Geld in der Schweiz anzulegen. Die Straftat ist, wenn dieses Geld nicht versteuert wird. Folglich kann der Staat eigentlich nur fordern, dass Steuern auf dieses Geld nachbezahlt werden, nicht aber, dass das Kapital von den Banken weggeschaft wird.

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Zacharry

Zitat von: stig49 am Fr,  5. Feb. ’10, 20:49
Zitat von: Zacharry am Fr,  5. Feb. ’10, 20:46
@stig

was glaubst du denn wieso man der öffentlichkeit die details zu dieser sache vorenthällt? weil sie gesetzeskonform und astrein ist? wohl kaum.

zach
Du gehst nicht auf meine Argumente ein, und kommst immer mit was Neuem. Solange der Kauf nicht über die Bühne ist, kann man doch nicht mit Details kommen. Vielleicht klappts auch gar nicht.
Danach wird es Details geben, soweit es der Informantenschutz erlaubt.
Ich beschäftige mich seit langem mit solchen Themen, und ja, manchmal gibt es die grosse böse Verschwörung. Aber eher selten.

ganz ehrlich stig, ich meine das nicht böse, aber das von dir vorgetragene diskutiert permanent an einem, dem entscheidenden punkt vorbei: wenn ich als gesetzgeber eine straftat begehe um eine andere straftat zu ahnen bin ich als staat nicht besser als der täter, den ich zu bekämpfen versuche.

du kannst mir noch so viel über die auslegung von paragraphen darbieten, ich möchte dir dein wissen über solcherlei dinge auch keineswegs in abrede stellen. ich für meinen teil sehe hier ein großes moralisches problem.


@RedShadow

wenn jemand an massenhaft intime finanzielle daten von anderen leuten "herankommt" und diese dann zum eigenen nutzen verkauft, wie würdest du das nennen? würdest du sagen das eine "erhebung" von daten anderer leute, um diese dann zur eigenen bereicherung weiterzuvertreiben, in ordnung ist? würdest du es gut finden wenn irgendjemand einfach so streng vertrauliche daten deiner person besitzt?

im grunde hast du vollkommen recht. "Fakt ist momentan aber, dass diese Aktion eben nicht zweifelsfrei als Straftat oder illegal bezeichnet werden kann." stimmt absolut. du sagst, wenn mann nicht genau sagen kann obs illegal ist, machen wirs einfach. ich sage, wenn man nicht weiß ob es illegal ist, tut man es nicht, bis man ein illegales verhalten ausschließen kann. das ist für mich rechtsstaatlichkeit.

mal ein paar fragen am rande: sind die 2,5 mio € an den DVD besitzer eigentlich steuerfrei oder muss er diese versteuern? wie wird das geld denn eigentlich zugestellt? bar? oder wird es überwießen? bei zweiterem geht das ja auf grund der anonymität des DVD besitzers nur über ein sicheres konto. eins in der schweiz vielleicht?  ::)

zach

duffeldoffel

Zitat von: Red Shadow am Fr,  5. Feb. ’10, 20:59
Unabhängig davon, wenn du schon 2,5 Millionen Steuergelder für den Ankauf und die fragliche Moral dahinter beim Namen nennst, wie moralisch ist es denn, dass mehrere hundert Millionen Euro am Fiskus vorbei ins Ausland gebracht werden? Das ist faktisch ein immenser Betrug an rechtschaffenen Bürgern!
Ganz sicher kein Einspruch, ich komme nur nicht dahinter, inwiefern das ein Kriterium sein kann, wenn es darum geht, ob mit sauberen Methoden im Rahmen eines sauberen Gesetzes gehandelt werden soll oder nicht...

duffeldoffel

Zitat von: Zacharry am Fr,  5. Feb. ’10, 21:49
ganz ehrlich stig, ich meine das nicht böse, aber das von dir vorgetragene diskutiert permanent an einem, dem entscheidenden punkt vorbei: wenn ich als gesetzgeber eine straftat begehe um eine andere straftat zu ahnen bin ich als staat nicht besser als der täter, den ich zu bekämpfen versuche.

Ganz genau das trifft das Problem, das ich mit alledem habe...

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