In der Regel kommen Bastarde, außereheliche Nachfahren, nachdem königlichen Erbrecht nicht in Betracht für den Thron.
Robert Baratheon hat somit keinen Erben mit Anspruch auf den Thron.
Die direkte Linie der Targaryen existiert dagegen noch.
Daher müsste, da in der Regel ein direkter männlicher Nachfahre vor einem weiblichen Nachfahren bevorzugt wird, Jon den alleinigen rechtmäßigen Thronanspruch haben.
Er ist kein Bastard und stammt von einem männlichen erst erbberechtigten Targaryen ab.
Würde Viserys (Danys Bruder) noch leben, hätte auch ihm gegenüber Jon den ersten Anspruch.
Gemäß den derzeit geltenden Gesetzen hätte Gendry somit 0,00 Anspruch auf den Thron.
Es sei den Gendry wäre der leibliche Sohn von Robert und Cersei.
Einige "Experten" vermuten, dass dies so sein könnte, da Cersei ja vor Joffrey eine Fehlgeburt hatte.
Diese sei aber vorgetäuscht gewesen, da Cersei kein Kind von Robert auf dem Thron haben wollte.....blablabla....
Dafür fehlen aber derzeit stichhaltige Beweise.

In Dorne gilt als Gegenbeispiel das gleichberechtigte Erbrecht, unabhängig vom Geschlecht.
Quelle:
Andalisches Erbrecht
Dornisches Erbrecht
Königliches Erbrecht
Verschwörungstheoretiker
Petyr "Kleinfinger" Baelish's Memoiren


